Bestellung externer Brandschutzbeauftragte
Damit Ihr Unternehmen im vorbeugenden Brandschutz den bestmöglichen Schutz erfahren kann,
bedarf es regelmäßiger Kontrollen und Übungen durch Brandschutzbeauftragte.
Unsere externen Brandschutzbeauftragten aus Hamburg oder Schwerin übernehmen für Sie die
regelmäßige Betreuung und Beratung gemäß Landesbaurecht, Richtlinien und Informationen der
"Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung", der "VdS Schadenverhütung" und der
"Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes".
Durch unsere erfahrenen und umfangreich geschulten Brandschutzbeauftragten können Sie sich auf
professionelle Unterstützung verlassen.
Der externe Brandschutzbeauftragte ist die zentrale Ansprechperson für alle Brandschutzfragen im Betrieb. Er berät und unterstützt die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement, insbesondere bei den nachfolgenden Aufgaben.
Leistungen der Brandschutzbeauftragten sind:
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten, eingehalten werden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
- Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
- Dokumentieren seiner Tätigkeiten im Brandschutz.
Ausbildung zum Brandschutzhelfer/-innen
Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige
Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut
zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.
In unseren eintägigen Schulungen zum Brandschutzhelfer erlangen die Teilnehmer/-innen
die wesentlichen, grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten, zum vorbeugenden sowie
abwehrenden Brandschutz in Theorie und Praxis, direkt in Ihrem Unternehmen.
Die Teilnehmer/-innen der Ausbildung erhalten das Zertifikat „Betrieblicher Brandschutzhelfer“.
Dadurch können sie zum betrieblichen Brandschutzhelfer durch den Arbeitgeber bestellt
werden.
Gern beraten wir Sie hierzu in Hamburg und Schwerin.
brandschutzbeauftragter@brandschutzkonzept-nord.de